Der Strom- oder Gasanbieterwechsel ist einfach und unkompliziert.
• Da der örtliche Grundversorger zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet ist, besteht zu keinem Zeitpunkt Gefahr, ohne Strom oder Gas dazu stehen.
• Der Wechsel erfolgt unmerklich und ohne technische Änderungen. Eine zuverlässige Stromversorgung ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
• Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers beziehungsweise des Messtellenbetreibers (in der Regel der Netzbetreiber).
• Die Zählerstände werden jedes Jahr weiter vom Netzbetreiber abgelesen.
• Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Technische Arbeiten, zum Beispiel am Stromzähler, sind für den Wechsel nicht nötig.
• Auch die Dienste des Netzbetreibers sind vollkommen kostenlos.