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1. Warum Blockheizkraftwerke (BHKW)?

Wachsender Energiebedarf und damit einhergehende Energiepreissteigerungen sowie die zusätzliche Verknappung der Energievorräte verlangen nach einer effizienten Nutzung der eingesetzten Energie. Genau hier setzen Blockheizkraftwerke (BHKW) an: die eingesetzte Energie (Gas oder Heizöl) wird bis zu 90% genutzt, um daraus Strom und Wärme dezentral zu erzeugen. Dabei wird die bei konventioneller Strom-/Wärmeerzeugung anfallende CO2-Menge um ca. 30% reduziert. BHKW leisten damit auch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Folgende Grafik soll dies verdeutlichen:

2. Wie funktioniert ein BHKW?

In einem Blockheizkraftwerk arbeitet ein Verbrennungsmotor, der beispielsweise durch Erd- oder Flüssiggas betrieben wird.
Dieser Motor treibt einen Generator zur Stromerzeugung an. Die dabei entstehende Abgas- und Motorwärme wird an das Gebäude abgegeben (Heizung und Warmwasser). Produzierter Strom, der nicht selbst genutzt wird, wird automatisch gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist.


3. Wie erreicht man, dass ein BHKW wirtschaftlich arbeitet?

Um die relativ hohen Anschaffungskosten für ein Blockheizkraftwerk (im Vergleich zu einem Gas- oder Ölkessel) wirtschaftlich zu rechtfertigen, müssen zwei Dinge beachtet werden:

  • Das Gebäude, in dem das BHKW eingesetzt wird, sollte einen gewissen Verbrauch an Strom und Wärme haben, um entsprechende Laufzeiten zu erreichen. Generell gilt, dass ein BHKW nur arbeiten (und damit Strom produzieren) kann, wenn die entstehende Wärme auch abgenommen wird. Der Anteil des erzeugten Stroms sollte zu einem großen Anteil möglichst selbst genutzt werden, da der Erlös des eingespeisten Stroms deutlich unter dem Preis für die vermiedenen Strombezugskosten liegt.

 

  • Das Blockheizkraftwerk sollte nicht zu groß ausgelegt sein. In der Regel reicht es aus, wenn nur ein Teil der Spitzenwärmeleistung abgedeckt wird. Dadurch werden längere Laufzeiten (speziell in den Sommermonaten) erreicht.

4. Welche zusätzlichen Aggregate werden benötigt?

Um die Spitzenlast (speziell in den Wintermonaten) abzudecken, wird ein sogenannter Spitzenkessel benötigt.
In der Regel kann hierfür der bisherige Heizkessel eingesetzt werden. Ein Pufferspeicher ist unbedingt notwendig. Durch die Wärmeaufnahme in den Speicher wird ein gewisser Vorrat geschaffen, der jederzeit abgerufen werden kann und verhindert, dass das BHKW zu häufig ein- und ausschaltet. Das erhöht die Lebensdauer des Blockheizkraftwerks.


5. Wie hoch sind die Wartungskosten?

Für ein Blockheizkraftwerk entstehen in der Regel deutlich höhere Wartungskosten als für einen vergleichbaren Heizkessel.
Die Kosten liegen bei einem BHKW mit einer Leistung von 5 kW (elektrisch) und einer Laufzeit von rund 4500 h/a bei ca. 450€ pro Jahr. Es empfiehlt sich der Abschluss eines Vollwartungsvertrages. So kann der Kunde sicher sein, dass sein BHKW regelmässig gewartet wird und Störungen auch nach der Garantiezeit kostenfrei behoben werden.


6. Was ist bei Zulassung, Anmeldung und Betrieb zu beachten?

Zulassung nach KWK-Gesetz (einmalig) Nach der Inbetriebnahme des BHKW muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Betrieb des BHKW gemeldet werden. Erst dann wird der erzeugte Strom (sowohl der eingespeiste als auch der selbst genutzte) mit einem Zuschlag gefördert.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de) . Anmeldung Hauptzollamt für die Erstattung der Energiesteuer (einmalig) Die für den Betrieb des BHKW benötigten Brennstoffe werden mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert. Darüber hinaus kann die vollständige Rückerstattung der Energiesteuer beantragt werden. Die Steuererstattung bzw. -vergütung wird durch das zuständige Hauptzollamt gewährt. Hierfür reicht eine formlose Anmeldung aus. Örtlicher Netzbetreiber (einmalig) Sobald das BHKW in Betrieb genommen wurde, müssen Sie Ihrem örtlichen Netzbetreiber den aktuellen BHKW-Stromzählerstand mitteilen. In der Regel bieten die Netzversorger hierfür ein entsprechendes Formular an. BAFA (jährlich) Sie müssen die erzeugte Strommenge zwischen dem 01.01. und dem 31.03. des Folgejahres beim BAFA melden. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de) Achtung: dies gilt nur für BHKW > 10 kW elektrisch! Hauptzollamt(jährlich) Um die Energiesteuer für den im BHKW eingesetzten Brennstoff rückwirkend erstattet zu bekommen, füllen bitte das Formular 1117 “Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme” aus und reichen dieses bei Ihrem Hauptzollamt bis spätestens 31.12. des Folgejahres ein. Sie finden den Antrag auf der Webseite des Zoll im Formularcenter unter (www.zoll.de) Örtlicher Netzbetreiber(jährlich) Sie müssen Ihrem örtlichen Netzbetreiber bis zum 31.12. eines jeden Jahres den Zählerstand Ihres Stromzählers mitteilen, um den Bonus gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vergütet zu bekommen. Desweiteren erhalten Sie dann die Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom und die vermiedenen Netzkosten. In der Regel bieten die Netzversorger hierfür ein entsprechendes Formular an.


7. Welches BHKW passt zu mir?

Nur ein optimal für das Objekt des Betreibers ausgelegtes BHKW bringt die Ergebnisse, die man erzielen möchte. RMB/Energie hat daher fünf Leistungsgrößen im Programm, die in den verschiedensten Bereichen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist die zu wählende Leistungsgröße durch den Jahresverbrauch an Wärme und Strom, dem Verhältnis Wärme zu Strom und der Art des Gebäudes, in dem der neoTower® arbeiten soll, abhängig. Eine grobe Abschätzung lässt sich wie folgt vornehmen: neoTower® 5.0: Große Zwei- oder kleine Mehrfamilienhäuser, kleinere Gaststätten, kleine Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 60.000 kWh / 20.000 kWh. neoTower® 7.2: Mehrfamilienhäuser, Gaststätten mit Pension, kleine bis mittlere Gewerbebetriebe, kleine Hotels usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 100.000 kWh / 50.000 kWh. neoTower® 11.0: Grössere Mehrfamilienhäuser, mittlere Hotels, mittlere bis große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 180.000 kWh / 80.000 kWh. neoTower® 16.0: Große Mehrfamilienhäuser/Wohnblocks, mittlere bis große Hotels, große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 250.000 kWh / 110.000 kWh. neoTower® 20.0: Wohnblocks, große Hotels, große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 300.000 kWh / 130.000 kWh.


8. Bekomme ich staatliche Förderungen?

Grundsätzlich ja. Das Bundesumweltministerium startet ab dem 01. April 2012 ein Impulsprogramm zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel. Für neu installierte BHKW gibt es einen Einmalzuschuss von bis zu 3.500,00 € (abhängig von der Leistungsgröße).
An diese Förderung sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Zusätzlich erhält man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für jede erzeuge kWh Strom 5,41 ct.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird.


9. Ist mein Gebäude für ein BHKW geeignet?

Entscheidend sind hierbei zuerst einmal der jährliche Wärme- und Strombedarf. Sollte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben haben, dass sich ein BHKW wirtschaftlich lohnt, sollte eine Fachkraft -beispielsweise der Heizungsbauer vor Ort- prüfen, ob das Gebäude baulich geeignet ist, um ein BHKW mit entsprechendem Pufferspeicher einzusetzen. Um ein Blockheizkraftwerk wirtschaftlich sinnvoll einsetzen zu können, sollte der Bedarf an Wärme mindestens ca. 40.000 kWh (4000 m3 Gas oder 4000 l Heizöl) betragen und der Stromverbrauch nicht unter 15.000 kWh liegen. Eine kostenlose und unverbindliche Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie sich von RMB/Energie erstellen lassen.
Klicken Sie dazu bitte hier . (www.bafa.de) .


10. Welches BHKW passt zu mir?

Nur ein optimal für das Objekt des Betreibers ausgelegtes BHKW bringt die Ergebnisse, die man erzielen möchte. RMB/Energie hat daher fünf Leistungsgrößen im Programm, die in den verschiedensten Bereichen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist die zu wählende Leistungsgröße durch den Jahresverbrauch an Wärme und Strom, dem Verhältnis Wärme zu Strom und der Art des Gebäudes, in dem der neoTower® arbeiten soll, abhängig. Eine grobe Abschätzung lässt sich wie folgt vornehmen: neoTower® 5.0: Große Zwei- oder kleine Mehrfamilienhäuser, kleinere Gaststätten, kleine Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 60.000 kWh / 20.000 kWh. neoTower® 7.2: Mehrfamilienhäuser, Gaststätten mit Pension, kleine bis mittlere Gewerbebetriebe, kleine Hotels usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 100.000 kWh / 50.000 kWh. neoTower® 11.0: Grössere Mehrfamilienhäuser, mittlere Hotels, mittlere bis große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 180.000 kWh / 80.000 kWh. neoTower® 16.0: Große Mehrfamilienhäuser/Wohnblocks, mittlere bis große Hotels, große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 250.000 kWh / 110.000 kWh. neoTower® 20.0: Wohnblocks, große Hotels, große Gewerbebetriebe usw. Jahresbedarf Wärme/Strom ab ca. : 300.000 kWh / 130.000 kWh.


11. Bekomme ich staatliche Förderungen?

Grundsätzlich ja. Das Bundesumweltministerium startet ab dem 01. April 2012 ein Impulsprogramm zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel. Für neu installierte BHKW gibt es einen Einmalzuschuss von bis zu 3.500,00 € (abhängig von der Leistungsgröße).
An diese Förderung sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Zusätzlich erhält man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für jede erzeuge kWh Strom 5,41 ct.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird.

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